









Häufige Fragen
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, beschäftigt sich häufig mit Themen wie Zinsentwicklung, Inflation oder der aktuellen Nachfrage am Immobilienmarkt. Gleichzeitig bleibt hochwertiger Wohnraum weiterhin gefragt und der Wunsch nach einem Eigenheim besteht unverändert.
Immobilien gelten nach wie vor als wertstabile Kapitalanlage und langfristige Form der Vermögenssicherung. Besonders besondere Häuser und hochwertige Wohnimmobilien werden weiterhin stark nachgefragt.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Immobilienbewertung: online und persönlich vor Ort. Beide Erstbewertungen erfolgen bei baumann&freunde selbstverständlich unverbindlich und persönlich.
Eine Onlinebewertung kann eine erste Orientierung liefern. Entscheidend sind dabei unter anderem Immobilienart, Wohnfläche, Baujahr sowie die Mikro- und Makrolage.
Zusätzlich empfehlen wir eine persönliche Einschätzung vor Ort. Dabei betrachten wir nicht nur klassische Kennzahlen, sondern auch architektonische Qualität, Atmosphäre, Materialität und das Potenzial einer Immobilie.
Tipp: Nutzen Sie idealerweise beide Möglichkeiten. Eine digitale Ersteinschätzung ersetzt keine individuelle Vor-Ort-Bewertung, insbesondere bei besonderen Immobilien.
Der Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung dauert in der Regel zwischen einem und sechs Monaten. Die tatsächliche Dauer hängt jedoch stark von Lage, Preisgestaltung und Vermarktung ab.
Je realistischer der Angebotspreis bereits zu Beginn angesetzt wird, desto effizienter verläuft der gesamte Verkaufsprozess meist.
Tipp: Ein zu hoher Angebotspreis kann die Vermarktungsdauer deutlich verlängern. Eine realistische Einschätzung schafft Vertrauen und verbessert die Verkaufschancen.
Ein Immobilienverkauf bringt organisatorische, rechtliche und kommunikative Themen mit sich. Durch professionelle Begleitung reduzieren sich Aufwand und Zeitinvestition erheblich.
baumann&freunde:
- analysiert die aktuelle Marktsituation und ermittelt den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie
- berücksichtigt architektonische Besonderheiten und individuelle Qualitäten
- erkennt Potenziale und die Besonderheit jeder einzelnen Immobilie
- erstellt hochwertige Exposés mit professionellen Bildern und klarer Präsentation
- entwickelt eine gezielte Vermarktungsstrategie
- übernimmt die Kommunikation mit Kaufinteressent:innen
- begleitet Besichtigungen und Preisverhandlungen
- unterstützt bei organisatorischen und notariellen Abläufen
- begleitet den gesamten Verkaufsprozess persönlich und transparent
Für den Verkauf Ihrer Immobilie werden verschiedene Dokumente benötigt, darunter:
- Grundbuchauszug
- Baupläne und Grundrisse
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Nachweis einer Wohngebäudeversicherung
- letzter Grundsteuerbescheid
- bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Wohngeldabrechnung und Protokolle der Eigentümerversammlungen
(gilt für Deutschland)
In vielen Fällen fallen beim Verkauf einer selbst genutzten Immobilie keine Steuern an. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Immobilie mindestens im Verkaufsjahr sowie in den beiden Jahren zuvor selbst genutzt wurde oder sich seit mehr als zehn Jahren im Besitz befindet.
Andernfalls kann unter Umständen eine Spekulationssteuer anfallen. Für eine individuelle steuerliche Einschätzung empfehlen wir die Abstimmung mit einem Steuerberater.
(gilt für Deutschland)
Ja. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung werden zusätzliche Unterlagen benötigt, beispielsweise die Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wohngeldabrechnungen oder der Wirtschaftsplan.
Der grundsätzliche Ablauf von Bewertung und Vermarktung bleibt jedoch ähnlich. Zusätzlich spielen Themen wie Eigentümergemeinschaft, Rücklagen oder Hausverwaltung eine wichtige Rolle.
Ja. Auch vermietete Häuser oder Eigentumswohnungen können selbstverständlich verkauft werden. Bestehende Mietverhältnisse bleiben dabei grundsätzlich erhalten.
Für Kapitalanleger:innen stellt dies häufig keinen Nachteil dar. Käufer:innen mit Eigennutzungswunsch betrachten bestehende Mietverhältnisse dagegen teilweise zurückhaltender.
Wenn Sie alleinige:r Erb:in sind, können Sie grundsätzlich frei über den Verkauf entscheiden. Voraussetzung ist jedoch meist die Berichtigung des Grundbuchs durch Testament oder Erbschein.
Existieren mehrere Erb:innen, müssen alle Beteiligten dem Verkauf zustimmen.
Auch bei geerbten Immobilien können steuerliche Regelungen relevant sein. Für eine individuelle Einschätzung empfehlen wir die Abstimmung mit einem Steuerberater.
(gilt für Deutschland)
Ja. In diesem Fall wird der noch offene Kredit in der Regel mit einem Teil des Verkaufserlöses abgelöst.
Beachten Sie jedoch, dass Banken bei vorzeitiger Rückzahlung häufig eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Je nach Situation können individuelle Lösungen mit der finanzierenden Bank abgestimmt werden.